LANDTAGSWAHL 2023 – Musterbrief an Wahlkreisbewerber

 

Zur Landtagswahl in Hessen, am 08. Oktober möchten wir als Vertreter der Jägerschaft im alten Dillkreis allen Bewerbern um das Direktmandat im heimischen Wahlkreis 16 und die Zweitstimme für ihre jeweilige Partei exemplarisch drei grundsätzliche

– jedoch für Jagd und Wild bedeutsame – Fragen stellen und Sie um Beantwortung bis zum 01. Oktober bitten, damit wir darüber noch vor dem Wahltermin auf unseren Kommunikationswegen berichten und unsere Mitglieder informieren können.

 

 

Sehr geehrte/r Herr/Frau …,

 

 

Frage 1:

Welche Bedeutung hat die Jagd aus Ihrer Sicht? Ist Jagd bloß ein persönliches Freizeithobby oder ein durch eine Vielzahl von Rechtsnormen geregelter Aufgabenbereich eines praktizierten Natur- und Artenschutzes und gleicht aufgrund der gesetzlichen Pflichten

und fachlichen Anforderungen an die privaten und berufsmäßigen Jäger immer mehr einer ehrenamtlich geleisteten öffentlichen Aufgabe für unsere Gesellschaft?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Hegepflicht im bisherigen Umfange uneingeschränkt bestehen bleibt?

 

Frage 2:

Hegegemeinschaften sind ein zentrales Koordinierungs- und Steuerungsinstrument für ein nachhaltiges Wildtiermanagement und die jagdbezirksübergreifende Bejagung und Hege nach einheitlichen Grundsätzen, deren räumlicher Geltungsbereich immer durch

eine behördliche Entscheidung vorgegeben ist.

Hierzu hat der Gesetzgeber im Hessischen Jagdgesetz (HJagdG) die gemeinsame Pflichtmitgliedschaft nicht nur der Jäger (Jagdausübungsberechtigten), sondern auch von Jagdrechtsinhabern wie Kommunen oder Haubergsgenossenschaften sowie der Forstbehörde

 (als Sachwalter des Staatswaldes) verankert. In der im Oktober 2022 novellierten Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) sind dagegen dieser Zusammenschluss der gesetzlich bestimmten Personen und Vereinigungen nur noch als “Soll-Vorschrift” und der zuvor

obligatorische Aufgabenbereich der Hegegemeinschaften nur noch als “Kann-Bestimmung” festgelegt. 

Entgegen der, z. B. von unserem Landesjagdverband vertretenen, Meinung, Rechtsnormen in einem vom Parlament beschlossenen Gesetz gingen immer den von Ministerien erlassenen Verordnungsregelungen vor, vertritt das Umweltministerium zur Frage der

Pflichtmitgliedschaft eine völlig gegensätzliche Rechtsaufassung und stellt sich damit über den Gesetzgeber:.”…Nach § 9 HJagdG sind hessische Hegegemeinschaften nicht ausdrücklich öffentlich-rechtlich organisiert…deshalb ist eine Zwangsmitgliedschaft rechtlich

unzulässig, sondern der Ein- bzw. Austritt kann nur auf freiwilliger Basis beruhen …” (Dienstbesprechung der hess. Jagdbehörden am 15. 11. 2022; Prot.).

 

Werden Sie diese Demontage der Hegegemeinschaften nicht hinnehmen und sich dafür einsetzen, dass die hessischen Hegegemeinschaften einen sicheren Rechtsstatus erhalten, der uneingeschränkt der Gesetzeslage in § 9 HJagdG entspricht?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Aufgabenerfüllung und die Finanzierungsgrundlagen wieder mindestens den Regelungsstand vor Novellierung der HJagdV erreichen?

 

Frage 3:

Jägerinnen und Jäger dürfen über Schusswaffen verfügen – nicht für den Schießsport, sondern sachnotwendig als gesetzlich vorgeschriebenes “Handwerksgerät” zur ordnungsgemäßen Jagdausübung und Erfüllung der behördlich verfügten Wildabschüsse. 

Werden Sie sich über Ihre Partei und bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass es für die legalwaffenbesitzende Jägerschaft auf Bundes- bzw. Landesebene zu keiner Verschärfung des Waffenrechts und keinen weiteren Beschränkungen bei der Durchführung des

Waffengesetzes kommt und das bestehende Waffenerwerbs- und -besitzrecht der Jäger beibehalten wird?

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Verein der Jäger des Dillkreises e. V.

– Geschäftsführender Vorstand –

Dr. Rudolf Schönhofen  

  1. Vorsitzender